Sorgen Sie für Ihre Nachfahren vor. Wir helfen Ihnen dabei!
Es fällt vielen Menschen schwer, sich mit dem eigenen Ableben zu beschäftigen. Dennoch ist es wichtig, sich rechtzeitig über die Folgen Gedanken zu machen. Wer soll das Haus erben? Wer bekommt den Schmuck? Gibt es Menschen, die auf keinen Fall etwas bekommen sollen? Und welche Steuerbefreiungen gibt es bei den unterschiedenen Vermögensgegenständen? Welche Freibeträge gibt es für die jeweiligen Personengruppen?
So regeln wir gemeinsam Ihre Vermögensübertragung
Steuerberater Schmidt hat sich unter anderem auf das Erbschaftsteuerrecht spezialisiert und findet zusammen mit Ihnen die passende Lösung, damit Sie Ihr Vermögen möglichst steuerfrei an Ihre Nachfahren vererben oder zu Lebzeiten verschenken können. Unsere Leistungen:
- Ermittlung der Vermögenswerte ggf. unter Hinzuziehung von speziellen Gutachtern
- enge Abstimmung mit Ihrem Notar hinsichtlich der steueroptimalen Gestaltung von Schenkungsverträgen und/oder testamentarischen Verfügungen
- Aufklärung über Steuerbefreiungen und Freibeträge beim Verschenken/Vererben
- Ermittlung von Handlungsempfehlungen, um z.B. nach der Verschärfung der Regelungen für Betriebsvermögen durch die letzte Erbschaftsteuerreform, weiterhin Steuerbefreiungen in Anspruch nehmen zu können
- Erläuterung der Möglichkeiten, schon zu Lebzeiten Vermögen auf Angehörige zu übertragen
- Erstellung von Feststellungserklärungen, z.B. für Betriebsvermögen oder Grundstücke
- Erstellung der Schenkungssteuererklärung bzw. Erbschaftssteuererklärung
- Korrespondenz mit den beteiligten Finanzämtern
- Prüfung der Feststellungsbescheide sowie Steuerbescheide
- durch die weitere Spezialisierung auf dem Gebiet des Verfahrensrechts: Einlegung von Rechtsmitteln
WUSSTEN SIE, DASS…
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zwischen 2015 und 2024 rund 3,1 Billionen Euro Privatvermögen in Deutschland vererbt werden?
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jeder zweite Deutsche geerbt hat oder erben wird?
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76 % der Deutschen das Erbrecht kompliziert finden?
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für 58 % das Thema Erben ein Tabuthema ist?