IHR PARTNER FÜR SCHWERE STUNDEN

Wenn Sie möchten, dass nach Ihrem Ableben alles nach Ihrem letzten Willen geschieht, dann hilft es, im Testament einen Testamentsvollstrecker zu bestimmen. Diese Aufgabe übernimmt Steuerberater Schmidt für Sie. Als Vollstrecker Ihres Testaments stellt er sicher, dass Ihr – und nur Ihr – letzter Wille berücksichtigt wird.

DIE ERSTEN SCHRITTE

Die Steuerkanzlei Schmidt übernimmt als Testamentsvollstrecker nach dem Ableben eines Menschen alle notwendigen Schritte:

  • Inbesitznahme des Nachlasses
  • Aufstellung eines Nachlassverzeichnisses
  • ordnungsgemäße Verwaltung des Nachlasses
  • Übernahme der Erklärungs- und Anzeigepflichten für den Verstorbenen bei den Finanzbehörden
  • Entgegennahme/Prüfung und ggf. Anfechtung von Steuerbescheiden des Verstorbenen
  • Erstellung der Erbschaftsteuererklärung sowie eventuell notwendiger Feststellungserklärungen

WUSSTEN SIE, DASS…

  • dass eine private Rechtsschutzversicherung in der Regel keine Erbstreitigkeiten bezahlt?

  • dass Sie durch die Anordnung einer Testamentsvollstreckung   in Ihrem Testament sicherstellen, dass IHR letzter Wille auch umgesetzt wird – und Sie so Erbstreitigkeiten vorbeugen?

Betriebliche Nachfolgeregelungen
Referententätigkeit