Sie sammeln die Belege.
Den Rest machen wir.

Steuererklärungen sind erklärungsbedürftig. Sie wissen nicht, welche der Anlagen „AUS“ bis „Vorsorgeaufwand“ Sie ausfüllen müssen? Sie haben noch nie etwas von „elektronischen Lohnsteuerabzugsmerkmalen“ gehört? Sie möchten Ihre Handwerkerrechnung oder die Tagesmutter „von der Steuer absetzen“? Wir sagen Ihnen, was dabei zu beachten ist.

So erstellen wir Ihre Steuererklärung

Steuerberater Schmidt

  • ordnet Ihre relevanten Belege
  • erklärt verständlich, welche Kosten Sie „von der Steuer absetzen können“
  • fragt nach, falls Sie an bestimmte steuerrelevante Ausgaben nicht gedacht haben
  • füllt für Sie alle notwendigen Formulare aus
  • übernimmt für Sie die gesamte Korrespondenz mit dem Finanzamt
  • prüft den Bescheid des Finanzamtes
  • legt ggf. Einspruch gegen den Bescheid ein

WUSSTEN SIE, DASS…

  • die durchschnittliche Steuerrückerstattung 901 Euro beträgt?

  • von 13,1 Mio. deutschen steuerpflichtigen Arbeitnehmern zuletzt 11,4 Mio. eine Rückerstattung erhielten?

  • Sie selbst Ihren Schornsteinfeger „absetzen“ können?

  • die Haustierbetreuung Ihre Steuerlast senken kann?

Ganzheitliche Beratung